Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs

Rechtstipp Versicherungsvertreterrecht

Zur Vereinfachung der Ausgleichsberechnung nach Beendigung eines Agenturvertrages haben sich die beteiligten Verbände auf so genannte „Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs“ für die Bereiche Sach, Leben, Kranken, Bausparen und Finanz verständigt. Diese „Grundsätze“ finden Sie nachfolgend im Wortlaut:

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